SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG

Bitte lesen Sie diese Vereinbarung sorgfltig durch. Wenn Sie der Vereinbarung zustimmen, klicken Sie bitte auf "Akzeptieren", und die Installation wird fortgesetzt. Wenn Sie der Vereinbarung nicht zustimmen, klicken Sie bitte auf "Ablehnen", und die Installation wird abgebrochen.

Die mit dieser Lizenz gelieferte Software ist das Eigentum der SoftMaker Software GmbH ("SoftMaker") oder ihrer Lizenzgeber und ist urheberrechtlich geschtzt. SoftMaker als Eigentmer der Software gewhrt Ihnen gewisse Rechte, sobald Sie der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt haben. Sofern nicht durch Nachtrge oder Ergnzungsvertrge modifziert, lauten Ihre Rechte und Verpflichtungen wie folgt:

SIE SIND BERECHTIGT:

1. Ein Exemplar der Software auf bis zu 3 (drei) Computern zu installieren und gleichzeitig zu verwenden, sofern diese Computer zum selben Familienhaushalt oder Unternehmen am selben physikalischen Ort gehren.

2. Eine angemessene Zahl von Sicherungskopien (Backups) zum Zwecke der Datensicherung anfertigen, solange diese Sicherungskopien nicht an Dritte weitergegeben werden.

3. Die Software dauerhaft an einen Dritten bertragen, solange Sie keine Kopien oder das Original der Software zurckbehalten und der Empfnger den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmt.

SIE SIND NICHT BERECHTIGT:

1. Kopien der zugehrigen Dokumentation anzufertigen.

2. die Software, Teile von ihr oder die Dokumentation zu sublizenzieren, zu vermieten oder zu verleihen.

3. die Software durch Reverse Engineering zu entschlsseln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu modifizieren, zu bersetzen, irgendwelche Manahmen vorzunehmen, um den Quellcode zu erlangen, oder abgeleitete Werke der Software zu erstellen.


GEWHRLEISTUNG

SoftMaker bernimmt fr die Zeit der gesetzlichen Gewhrleistungspflicht die Gewhrleistung dafr, dass die erworbene Software im Sinne der zum Zeitpunkt des Kaufes vorhandenen Programmspezifikation lauffhig ist. Voraussetzung fr die Gewhrleistung ist die vertragsgeme Nutzung. Fr die vollstndige Fehlerfreiheit der Programme unter allen Nutzungsbedingungen kann keine Gewhr bernommen werden.

SoftMaker bernimmt keine Gewhrleistung fr Funktionsbeeintrchtigungen infolge von anderen Programmen, Bedienungsfehlern, unsachgemer Behandlung oder vertragswidriger Benutzung.

Die Gewhrleistung richtet sich nach den gesetzlichen Regeln. Fr den Schadensfall beschrnkt sich die Verpflichtung von SoftMaker darauf, das Programm auszutauschen oder eine Nachbesserung zu versuchen.


SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Diese Vereinbarung stellt die vollstndige Vereinbarung der Vertragsparteien zu diesem Thema dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Bestellungen und Vertrge zu diesem Thema. Diese Vereinbarung unterliegt dem Gesetz der Bundesrepublik Deutschland. Der ausschlieliche Gerichtsstand ist Nrnberg, Deutschland. Eine Anwendung des UN-Kaufrechts oder eine abweichende Gerichtsstandvereinbarung sind ausgeschlossen.

Soweit diese Lizenzvereinbarung keine Regelungen enthlt, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berhrt die Gltigkeit der brigen Bestimmungen nicht. Die Parteien sind alsdann verpflichtet, die mangelnde Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn dem der mangelhaften Bestimmung mglichst nahe kommt.

Alle Rechte an der Software, die in dieser Vereinbarung nicht ausdrcklich dem Vertragspartner eingerumt werden, verbleiben vollstndig bei SoftMaker.
